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Lehrbuch der Gynäkologie

Otto Küstner, 4.Auflage 1910

 

III. ABSCHNITT.
Die Krankheiten des Uterus.

Kapitel VIII.
Retroversio-flexio und Descensus uteri.
Von Otto Küstner.

Seite: 5/5Zurück (Zusammenfassung)[ Grundlagen | Orthopädische Therapie | Operative Therapie | Zusammenfassung | Gravidität ]


Gravidität bei Retroversio-flexio.


Wird ein retroflektiert-vertierter Uterus gravid, so behält er, zunächst jedenfalls, die fehlerhafte Lage bei. Eine Reihe von Möglichkeiten kommen für den weiteren Verlauf in Betracht:
  1. Es kann zu spontaner Aufrichtung kommen, das Wachstum des Uterus, auch der Zug der Ligamenta rotunda sind als Kräfte wirksam.
  2. Die Spontanaufrichtung erfolgt nicht, dann kann
    1. Abort erfolgen was meist im 2.-3. Monat der Fall ist.
    2. Es kommt zu Inkarzerationserscheinungen, bestehend in Unmöglichkeit, die Blase zu entleeren (Ischuria paradoxa), und in Kompression des Rectum.

      Die Inkarzeration tritt in verschiedener Weise in Erscheinung, je nachdem es sich um Retroflexio oder Retroversio handelt. Bei Retroflexio treten die gefährlichen Symptome meist etwas früher auf (12. Woche) als bei Retroversio (14. Woche und später); bei Retroflexio treten die Blasenbeschwerden, bei Retroversio die Rectumkompression mehr in den Vordergrund, wogegen hier die Blasenerscheinungen, zunächst jedenfalls, weniger stürmisch einzusetzen pflegen.

      Schwere Cystitis bis zur Blasengangrän kann sich oft ziemlich schnell entwickeln und der Affektion einen lebensgefährlichen Charakter verleihen. Ileusartige Erscheinungen sind selten.
    3. Es kann, ohne daß es zunächst zu Inkarzeration kommt, der Zustand in das übergehen, was man partielle Retroflexio uteri gravidi der späteren Monate nennt, wobei bei starker Anteposition und Elevation der Portio hinter dieser ein Segment des graviden Uterus im Becken fixiert ist.

      Dieser Zustand ist durch autoptische Erhebungen bei Sektion oder Laparotomie noch nicht genügend geklärt. Meiner Ansicht handelt es sich immer um perimetritische Fixierungen der hinteren Uteruswand im Becken und um Nichtbeteiligung dieser an der Schwangerschaftshyperplasie, wogegen der Fruchthalter sich im wesentlichen aus der vorderen Wand entwickelt. Auch hierbei kann es noch zu schwerer Blasenerkrankung bis zur Gangrän kommen.
Die Diagnose stützt sich auf die Anamnese und den bimanuellen Tastbefund. Extrauteringravidität, retrouterin im Becken gelegene Tumoren, Ovarialtumor, Myom können in den ersten Monaten ähnliche Tastbefunde liefern und sind durch sorgfältige Palpation, eventuell in Narkose auszuschließen.

Therapie: In den ersten Monaten unter allen Umständen Reposition, bimanuell, eventuell in Narkose, oder in Knieellenbogenlage. Es ist sträflicher Leichtsinn, im Vertrauen auf die Möglichkeit einer Spontanaufrichtung den Repositionsversuch zu unterlassen. Nach gelungener Reposition Pessar, welches spätestens in der 20. Woche entfernt wird.

Gelingt die Reposition nicht, und sind bereits Inkarzerationserscheinungen vorhanden, Ischurie, Cystitis, eventuell Blasennekrose, so war bisher neben sachgemäßer Behandlung der Blasenaffektion - bei schwerer Entzündung eventuell hoher oder vaginaler Blasenschnitt - die Einleitung des Abortes nötig. Diese wurde auf die übliche Weise, Dilatation der Cervix, Ausräumen des Uterus, bewerkstelligt. War es wegen Hochstandes der Portio unmöglich, an diese heranzukommen - Anstechen des Uterus von der hinteren Scheidenwand oder von der vorderen Rectumwand aus. Auch ist die hintere Uteruswand eingeschnitten und manuell das Ei ausgeräumt worden.

Dieselben Verfahren kamen auch in Betracht, wenn bei partiellen Retroflexionen des graviden Uterus in späteren Schwangerschaftsmonaten Inkarzerationserscheinungen besonders von seiten der Blase ausgingen.

Das Ziel all dieser Verfahren war, um der Schonung der Harnblase willen, bezw. zwecks Ermöglichung der Ausheilung der schweren Erkrankung dieses Organes die Ursache letzter Instanz, das ist die Gravidität im retrovertierten resp. flektierten Uterus zu zerstören.

Mein Standpunkt ist prinzipiell anders. Ich fasse ins Auge, daß durch nichts die Ausheilung der schwer geschädigten Blase in sichererer Weise ermöglicht wird, als durch die Rechtlagerung des Uterus. Auch durch die richtige Lage des graviden Uterus. Man soll also, wenn die Reposition stumpf nicht gelingt, sie auf operativem Wege erzwingen, ebenso wie man es beim nicht graviden Uterus tut. D.h. man soll, wenn Repositionsunmöglichkeit vorliegt, die Laparotomie machen, die eventuellen Fixationen trennen, den Uterus normal lagern und nicht ventrifixieren, sondern auf ein paar Wochen ein Pessar einlegen. Zu beachten ist, daß man den Bauchschnitt hoch-, in der Nabelgegend, anlegen muß, damit man die hoch hinaufgeschobene Blase nicht verletzt. Außer mir selbst haben auch andere Operateure bereits diesen Modus procedendi mit Erfolg eingeschlagen.

Das muß in Zukunft das Prinzip werden. Blaseninzision und Aborteinleitung dürfen nur noch die Ausnahme darstellen und nur auf ganz spezielle Indikation hin erfolgen. Die Tatsache, daß die Blase krank ist, allein darf aber die Indikation für Blasenschnitt oder Aborteinleitung nicht abgeben. Nochmals zu betonen, es gibt bei der Retroversio und Retroflexio uteri gravidi nichts, was die Blase vorteilhafter und schneller zum Ausheilen bringt, als die Rechtlagerung des Uterus und seine Erhaltung in normaler Lage.



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Achtung!
Dieses Buch ist ein altes Fachbuch, der Inhalt entspricht nicht dem aktuellen Stand der Medizin. Angegebene Therapien entsprechen höchstens dem Stand der Medizin zum angegebenen Druckdatum. Dasselbe gilt für eine ggf. angegebene Rezeptur für ein Medikament. Diese entsprechen nicht dem heutigen Stand der Medizin und sind unter Umständen sogar körperlich schädigend. Die Zubereitung von Rezepturen und die Anwendung derselben gehört in die Hände erfahrener Ärzte und Apotheker.
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