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| | ICD-10Medizinische Diagnosen im Internet |
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Ergebnisse im ICD 10 (medizinische Diagnoseverschlüsselung)
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| S65 | Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Handgelenkes und der Hand |
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| S65.0 | Verletzung der A. ulnaris in Höhe des Handgelenkes und der Hand |
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| S65.1 | Verletzung der A. radialis in Höhe des Handgelenkes und der Hand |
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| S65.2 | Verletzung von Gefäßen des Arcus palmaris superficialis |
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| S65.3 | Verletzung von Gefäßen des Arcus palmaris profundus |
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| S65.4 | Verletzung eines oder mehrerer Blutgefäße des Daumens |
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| S65.5 | Verletzung eines oder mehrerer Blutgefäße sonstiger Finger |
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| S65.7 | Verletzung mehrerer Blutgefäße in Höhe des Handgelenkes und der Hand |
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| S65.8 | Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe des Handgelenkes und der Hand |
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| S65.9 | Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes im Bereich des Handgelenkes und der Hand |
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| Die Erstellung erfolgte initial unter Verwendung der Datenträger der amtlichen ICD-10-Fassung des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Der ICD 10 wurde in die Medizinischen Abkürzungen aufgenommen, da er häufig angefragte Abkürzungen enthält. Die hier benutzte Version entspricht nicht unbedingt dem neuesten Stand. Auch eignet sie sich nicht zur Verwendung zur Diagnosenverschlüsselung, hier sei auf die aktuellen Versionen des DIMDI verwiesen. Eventuell durch uns hinzugefügte Kommentare sind durch kursiven Druck gekennzeichnet. |
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24. 4. 1899 Der Deutsche Bundesrat beschließt, Frauen zu den Staatsprüfungen der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zuzulassen. Das nötige Studium konnten sie jedoch erst vom Wintersemester 1908/09 an preußischen Universitäten ableisten, da sie erst zu diesem Zeitpunkt voll eingeschriebenes Mitglid werden konnten, so daß sie bis zu diesem Zeitpunkt im Ausland studieren mußten. |
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