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| | ICD-10Medizinische Diagnosen im Internet |
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ICD 10: S, Seite 7
ICD 10: S, Seite 7
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F53.1 | Schwere psychische und Verhaltensstörungen im Wochenbett, anderenorts nicht klassifiziert |
S36.15 | Schwere Rißverletzung der Leber |
D81.2 | Schwerer kombinierter Immundefekt [SCID] mit niedriger oder normaler B-Zellen-Zahl |
D81.1 | Schwerer kombinierter Immundefekt [SCID] mit niedriger T- und B-Zellen-Zahl |
D81.0 | Schwerer kombinierter Immundefekt [SCID] mit retikulärer Dysgenesie |
F73 | Schwerste Intelligenzminderung |
F73.1 | Schwerste Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert |
F73.0 | Schwerste Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung |
F73.9 | Schwerste Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung |
F73.8 | Schwerste Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung |
P92.5 | Schwierigkeit beim Neugeborenen bei Brusternährung |
Q70.1 | Schwimmhautbildung an den Fingern |
Q70.3 | Schwimmhautbildung an den Zehen |
R42 | Schwindel und Taumel |
H81.4 | Schwindel zentralen Ursprungs |
H82 | Schwindelsyndrome bei anderenorts klassifizierten Krankheiten |
P83.0 | Sclerema neonatorum |
L94.0 | Sclerodermia circumscripta [Morphaea] |
T61.1 | Scombroid-Fischvergiftung |
L21.0 | Seborrhoea capitis |
L82 | Seborrhoische Keratose |
L21 | Seborrhoisches Ekzem |
L21.1 | Seborrhoisches Ekzem der Kinder |
L21.9 | Seborrhoisches Ekzem, nicht näher bezeichnet |
M99.0 | Segmentale und somatische Funktionsstörungen |
M65.0 | Sehnenscheidenabszeß |
M65.05 | Sehnenscheidenabszeß: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk] |
M65.04 | Sehnenscheidenabszeß: Hand [Finger, Handwurzel, Mittelhand, Gelenke zwischen diesen Knochen] |
M65.07 | Sehnenscheidenabszeß: Knöchel und Fuß [Fußwurzel, Mittelfuß, Zehen, Sprunggelenk, sonstige Gelenke des Fußes] |
M65.00 | Sehnenscheidenabszeß: Mehrere Lokalisationen |
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24. 4. 1899 Der Deutsche Bundesrat beschließt, Frauen zu den Staatsprüfungen der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zuzulassen. Das nötige Studium konnten sie jedoch erst vom Wintersemester 1908/09 an preußischen Universitäten ableisten, da sie erst zu diesem Zeitpunkt voll eingeschriebenes Mitglid werden konnten, so daß sie bis zu diesem Zeitpunkt im Ausland studieren mußten. |
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