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 | | ICD-10Medizinische Diagnosen im Internet |
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Ergebnisse im ICD 10 (medizinische Diagnoseverschlüsselung)
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| Z95 | Vorhandensein von kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten |
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| Z95.0 | Vorhandensein eines künstlichen Herzschrittmachers |
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| Z95.1 | Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses |
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| Z95.2 | Vorhandensein einer künstlichen Herzklappe |
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| Z95.3 | Vorhandensein einer xenogenen Herzklappe |
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| Z95.4 | Vorhandensein eines anderen Herzklappenersatzes |
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| Z95.5 | Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik |
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| Z95.8 | Vorhandensein von sonstigen kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten |
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| Z95.9 | Vorhandensein von kardialem oder vaskulärem Implantat oder Transplantat, nicht näher bezeichnet |
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| Die Erstellung erfolgte initial unter Verwendung der Datenträger der amtlichen ICD-10-Fassung des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Der ICD 10 wurde in die Medizinischen Abkürzungen aufgenommen, da er häufig angefragte Abkürzungen enthält. Die hier benutzte Version entspricht nicht unbedingt dem neuesten Stand. Auch eignet sie sich nicht zur Verwendung zur Diagnosenverschlüsselung, hier sei auf die aktuellen Versionen des DIMDI verwiesen. Eventuell durch uns hinzugefügte Kommentare sind durch kursiven Druck gekennzeichnet. |
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17. 2. 1939 Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, kurz auch Heilpraktikergesetz wird verabschiedet. Es schreibt erstmals eine behördliche Genehmigung zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten von Nicht-Ärzten vor und nennt diese Heilpraktiker. |
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