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 | | ICD-10Medizinische Diagnosen im Internet |
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Ergebnisse im ICD 10 (medizinische Diagnoseverschlüsselung)
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| B90 | Folgezustände der Tuberkulose |
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| B90.0 | Folgezustände einer Tuberkulose des Zentralnervensystems |
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| B90.1 | Folgezustände einer Tuberkulose des Urogenitalsystems |
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| B90.2 | Folgezustände einer Tuberkulose der Knochen und der Gelenke |
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| B90.8 | Folgezustände einer Tuberkulose sonstiger Organe |
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| B90.9 | Folgezustände einer Tuberkulose der Atmungsorgane und einer nicht näher bezeichneten Tuberkulose |
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| Die Erstellung erfolgte initial unter Verwendung der Datenträger der amtlichen ICD-10-Fassung des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Der ICD 10 wurde in die Medizinischen Abkürzungen aufgenommen, da er häufig angefragte Abkürzungen enthält. Die hier benutzte Version entspricht nicht unbedingt dem neuesten Stand. Auch eignet sie sich nicht zur Verwendung zur Diagnosenverschlüsselung, hier sei auf die aktuellen Versionen des DIMDI verwiesen. Eventuell durch uns hinzugefügte Kommentare sind durch kursiven Druck gekennzeichnet. |
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17. 2. 1939 Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, kurz auch Heilpraktikergesetz wird verabschiedet. Es schreibt erstmals eine behördliche Genehmigung zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten von Nicht-Ärzten vor und nennt diese Heilpraktiker. |
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