§146
Der dritte Punkt des Geschäftes eines ächten Heilkünstlers betrifft die zweckmäßigste Anwendung der, auf ihre reine Wirkung in gesunden Menschen geprüften, künstlichen Krankheits-Potenzen (Arzneien) zur homöopathischen Heilung der natürlichen Krankheiten.
§147
Bei welcher unter diesen, nach ihrer Menschenbefindens-Veränderungs-Kraft ausgeforschten Arzneien, man nun in den von ihr beobachteten Symptomen, das meiste Aehnliche von der Gesammtheit der Symptome einer gegebnen, natürlichen Krankheit antrifft, diese Arznei wird und muß das passendste, das gewißeste homöopathische Heilmittel derselben sein; in ihr ist das Spezifikum dieses Krankheitsfalles gefunden.
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