2. Die Theilwaschung
Sie betrifft nicht den ganzen Körper, sondern einen Theil desselben.
Dieselbe wird vorgenommen mit der Hand oder einem gröberen Handtuch und frischem Wasser. Im Weitern gelten ganz die gleichen Regeln wie oben.
Ob der Finger oder die Zehe, der Fuß oder die Hand oder was immer entzündet sei, — überall und stets lösche man, wo es und wann es brennt.
Etwaige nähere Bestimmungen, wann solche Theilwaschungen nothwendig erscheinen, stehen bei den einzelnen Krankheitsfällen selbst.
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