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Reha

Rehabilitation (-smaßnahme)

Bei den Reha-Maßnahmen haben verschiedene Arten der Rehabilitationsmaßnahme zu einer sprachlichen Verwirrung geführt. Man kann eine akute Reha bei Verletzungen oder akuten Erkrnkungen nach Krankenhausaufenthalt von der umgangssprachlich auch Kur genannten Reha bei chronischen Krankheitsleiden unterscheiden.

Während die erstere innerhalb von vierzehn Tagen nach einem Krankenhausaufenthalt angetreten werden muß, durch das Krankenhaus beantragt und von der Krankenkasse getragen (bezahlt) wird. Ist die zweite durch den Versicherten zu stellen. Anlaufstelle ist hier meist die jeweilige Rentenversicherung*.

Eine AkutReha oder auch Anschlußheilbehandlung dient also der Versorgung akut Erkrankter über den Krankenhausaufenthalt hinaus. Ziel ist eine bessere Ausheilung der Erkrankung und eine Verkürzung der Krankenhausverweildauer. Die Indikationen für eine AHB sind vielfältig und genau definiert (so sind schwere Frakturen =Brüche oder ein Herzinfarkt eine Indikation, nicht aber z.B. ein Schnupfen =etwas übertrieben dargestellt).
Bei der Kur (=eigentliche Reha, größter Anteil der Rehabilitationsmaßnahmen) steht eine Verbesserung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit im Vordergrund.

Kostenträger sind bei normalen* Krankheiten bei der AHB die Krankenkasse und bei der Kur die Rentenversicherung**. Eine Zuzahlung muß meist geleistet werden.


*Ausnahmen bestehen bei Arbeits-/ Schul- und Wegeunfällen, sowie bei berufsbedingten Erkrankungen (z.B. Steinstaublunge) und Kriegsversehrten.

**Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Landesversicherungsanstalten, die Bahnversicherungsanstalt, die Seekasse, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Bundesknappschaft.



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Rückblick
16. 6. 1834
In Preußen wird die generelle Pockenschutzimpfung (Kuhpocken) bei Eintritt in die Armee per Erlass eingeführt. Offiziell werden die Pocken 1980 von der WHO für ausgerottet erklärt. Der letzte bekannte Pockenfall trat 1977 auf.


 

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