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Medizinische Abkürzungen 
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OPS-301

Operationen- und Prozedurenschlüssel nach §301 SGB V

Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) nach Paragraph 301 des fünften Sozialgesetzbuches ist eine reduzierte Fassung der Internationalen Klassifikation der Prozeduren in der Medizin (ICPM).

Im stationären Bereich wird der OPS zur Abrechnungs-Verschlüsselung von operativen Prozeduren und Operationen verwendet.



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Suchbegriffe: ops30 (Sortierreihenfolge), OPS-301 (Abkürzung)

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Rückblick
24. 4. 1899
Der Deutsche Bundesrat beschließt, Frauen zu den Staatsprüfungen der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zuzulassen. Das nötige Studium konnten sie jedoch erst vom Wintersemester 1908/09 an preußischen Universitäten ableisten, da sie erst zu diesem Zeitpunkt voll eingeschriebenes Mitglid werden konnten, so daß sie bis zu diesem Zeitpunkt im Ausland studieren mußten.


 

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