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GBAGemeinsamer BundesausschussDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er entscheidet darüber, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden und unter welchen Bedingungen diese Leistungen erbracht werden dürfen. Der G-BA hat damit eine zentrale Rolle in der Steuerung und Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Er setzt sich aus Vertretern der wichtigsten Akteure des Gesundheitswesens zusammen: den Spitzenverbänden der Ärzte (Kassenärztliche Bundesvereinigung – KBV), Zahnärzte (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – KZBV), Krankenhäuser (Deutsche Krankenhausgesellschaft – DKG) und Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Zusätzlich nehmen Patientenvertreter beratend, aber ohne Stimmrecht teil. Der G-BA wird durch ein unabhängiges, unparteiisches Mitglied als Vorsitz geführt.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Erstellung und Aktualisierung des sogenannten Leistungskatalogs der GKV, die Festlegung von Qualitätsstandards in der ambulanten und stationären Versorgung sowie die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (z. B. ob eine neue Therapie medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist). Die Beschlüsse des G-BA sind rechtlich bindend und haben unmittelbaren Einfluss auf die medizinische Versorgung von rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland.
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Suchbegriffe: gba (Sortierreihenfolge), GBA (Abkürzung)
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17. 5. 1928 Zwei Tage nach der Begründung der australischen fliegenden Ärzte (Royal Flying Doctor Service) wurden von dem Arzt Dr Kenyon St Vincent Welch die ersten beiden Patienten in Julia Creek versorgt. |
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