§280
Die Gabe der anhaltend dienlichen, keine neuen, beschwerlichen Symptome erzeugenden Arznei wird, allmälig erhöhet so lange fortgesetzt, bis der Kranke, bei allgemeinem Besserbefinden, anfängt, eine oder mehrere seiner alten, ursprünglichen Beschwerden auf’s Neue in mäßigem Grade zu spüren. Dieß deutet bei einer so allmäligen Erhöhung der, jedesmal durch Schütteln modificirten, (§. 247.) sehr gemäßigten Gaben, auf nahe Heilung, nämlich darauf, daß nun das Lebens-Princip fast nicht mehr nöthig habe, durch die ähnliche Arznei-Krankheit afficirt zu werden, um das Gefühl für die natürliche Krankheit zu verlieren (§. 148.), deutet an, wie das nun von natürlicher Krankheit freiere Lebens-Princip anfängt, bloß noch etwas an derjenigen homöopathischen Arznei-Krankheit zu leiden, die sonst homöopathische VerschIimmerung genannt wird.
§281
Um sich hiervon zu überzeugen, läßt man nun den Kranken 8, 10, 15 Tage lang ohne alle Arznei und giebt ihm indeß nur etwas Milchzucker-Pulver. Waren nun die wenigen, letzten Beschwerden, bloß von der Arznei, welche die ehemaligen, ursprünglichen Krankheits-Symptome nachahmte, so vergehen diese Beschwerden binnen wenigen Tagen oder Stunden und zeigt sich dann in diesen, von Arznei freien Tagen, bei fortgesetzter guter Lebensordnung des Kranken, nichts mehr von der ursprünglichen Krankheit, so ist er sehr wahrscheinlich geheilt. Sollten sich aber in den letzten Tagen noch Spuren von den ehemaligen Krankheits-Symptomen zeigen, so sind dieß noch Reste der nicht ganz erloschenen, ursprünglichen Krankheit, welche aufs Neue mit höhern Dynamisations-Graden der Arznei auf angegebne Art behandelt werden müssen. Die ersten kleinsten Gaben müssen dann natürlich auch, wenn Heilung erfolgen soll, wieder allmälig erhöht werden, doch weit weniger und langsamer bei Kranken, an denen man eine beträchtliche Erregbarkeit wahrnimmt, als bei Unempfänglichern, bei welchen letztern man schneller mit den Gaben steigen kann. Es giebt Kranke, deren ungemeine Erregbarkeit sich zu der der Unempfänglichsten, wie 1000 zu 1 verhält.
|
|