17. 2. 1939 Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, kurz auch Heilpraktikergesetz wird verabschiedet. Es schreibt erstmals eine behördliche Genehmigung zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten von Nicht-Ärzten vor und nennt diese Heilpraktiker.