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Lehrbuch der Gynäkologie

Otto Küstner, 4.Auflage 1910

 

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VI. ABSCHNITT.
Mikrobiotische Erkrankungen des weiblichen Urogenitaltraktes.

Kapitel XXIII.
Die gonorrhoischen Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane.
Von Albert Döderlein.

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II. Verhütung und Behandlung der Gonorrhoe.


Die Prophylaxe des weiblichen Trippers gipfelt in der Verhütung und Behandlung der männlichen Gonorrhoe. Allgemeine Maßregeln etwa gar gesetzlicher Natur, wie sie der Prostitution gegenüber in Betracht kommen, versprechen hier weniger Erfolg wegen der Schwierigkeit des Nachweises der Gonorrhoe im einzelnen Falle und der Undurchführbarkeit allgemeiner Zwangsmaßregeln.

Man hat versucht, in Deutschland durch strafgesetzliche Bestimmungen der Uebertragung von Geschlechtskrankheiten entgegenzutreten. Bei Beratung der lex Heinze wurde folgender Antrag eingebracht.

§327 a. Wer wissend, daß er an einer ansteckenden Geschlechtskrankheit leidet, den Beischlaf ausübt, wird mit Gefängnis Ms zu einem Jahr und Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft.

Ist die Handlung unter Ehegatten oder Verlobten verübt, so tritt Verfolgung nur auf Antrag ein.

Aehnlich wie bereits in Norwegen, Dänemark, der Schweiz, sollte auch hier schon die Gelegenheit zur Infektion mit Strafe belegt werden, die stattgehabte Ansteckung unterliegt schon nach dem geltenden Recht als vorsätzliche (dolus eventualis!) oder fahrlässige Körperverletzung im Sinne der §§ 223 bis 226 und 228 oder 230 des StGB, einer Strafe. Die Geraeingefährlichkeit der Handlung schließt in sich, daß ein besonderer Antrag zur Strafverfolgung nicht wie sonst für die leichte, vorsätzliche und für die fahrlässige Körperverletzung notwendig ist.

Mit dem Hinweis auf die Schwierigkeit der praktischen Durchführung, besonders mangels der Anzeigepflicht für venerische Krankheiten, wurde dieser § 327a der lex Heinze abgelehnt, so daß zurzeit nur die oben genannten Paragraphen des Strafgesetzbuches als Handhabe zur Verfolgung dienen.

Aus dem Eherecht ist bezüglich der gonorrhoischen Infektion bemerkenswert, daß nach § 1333 des BGB. eine in die Ehe eingebrachte Gonorrhoe Grund zur Anfechtung und Auflösung der Ehe geben kann. Dem geschädigten Teil stehen nach § 823 und § 843 des BGB. zivilrechtliche Ersatzansprüche zu. Unter Hinweis auf den Ehebruch § 1565 des BGB. oder auf § 1568 kann auch eine Scheidung der Ehe bei Einschleppung einer Gonorrhoe in die Ehe bewerkstelligt werden.

Erfolgreicher als durch Zwangsmaßregeln erscheint der Kampf gegen die Gonorrhoe dadurch, daß man breite Schichten der männlichen Bevölkerung über die unseligen Folgen dieser Erkrankung aufklärt. Man muß von Grund aus den Glauben daran zerstören, daß diese eine harmlose, nur für den Betreffenden selbst empfindsame Infektion ist, und daß insbesondere die Einschleppung solchen Giftes in eine etwa einzugehende Ehe für die Frau die unseligsten Folgen für die ganze Zukunft haben kann; diese Warnungen werden im einzelnen Fall auf um so fruchtbareren Boden fallen, wenn man hinzufügen kann, daß eine sachgemäße Behandlung diese Folgen nahezu mit Sicherheit vermeidet. Hier bietet sich für die modernen, sexuellen Aufklärungsbestrebungen ein dankbares Feld. Es ist dabei besonders darauf hinzuweisen, wie außerordentlich verbreitet die gonorrhoische Infektion bei Prostituierten ist, bei denen nach statistischem Ausweis mindestens die Hälfte als infiziert angesehen werden kann. Die Jugend kann nicht dringend genug vor dieser Gefahr gewarnt werden, und es ist denen, die sich ihr doch aussetzen, zum mindesten zu empfehlen, Vorsichtsmaßregeln, etwa durch den ausschließlichen Gebrauch von Präservativs, niemals zu unterlassen. Diese persönliche Prophylaxe darf als eine absolut sichere bezeichnet werden, und sie verdient um so mehr Empfehlung, als die generellen prophylaktischen Maßnahmen nichts anderes als einen Schlag ins Wasser bedeuten. Die Sicherheit vor der gonorrhoischen Infektion wird dann um so höher geschätzt werden, wenn man ihr zugleich die Erfolglosigkeit in der Behandlung der ausgebrochenen Erkrankung, namentlich beim weiblichen Geschlecht, gegenüberstellt. Und in der Tat sind wir nicht imstande, die Gonokokken aus ihren zahlreichen Schlupfwinkeln innerhalb der weiblichen Genitalien wieder zu vertreiben.

Die daraus entstehenden Folgen müssen, auch wenn wir sie als Krankheitserscheinungen ansehen, doch als eine heilsame Reaktion des Körpers aufgefaßt werden, der entgegenzutreten nicht ohne weiteres als richtig anerkannt werden kann, wenn nicht die Behandlung zu gleicher Zeit auch die ursächlichen Schädlichkeiten trifft.

Die Behandlung der weiblichen Gonorrhoe hat nun in jedem Falle dem Rechnung zu tragen, daß es von ausschlaggebender Bedeutung für die Folgezeit ist, ob der gonorrhoische Prozeß auf die unteren Genitalabschnitte beschränkt bleibt, als deren oberste Grenze der innere Muttermund angesehen werden muß, oder ob die Infektion diesen überschreitet, damit in die obere und empfindlichere Hälfte der Generationsorgane einbricht, von welchem Augenblicke als dann die Erkrankung nicht nur eine subjektiv viel schwerere und schmerzhaftere wird, sondern auch meist irreparable Veränderungen an den Tuben und den benachbarten Abschnitten der Bauchhöhle erzeugt, die jeder Therapie trotzen und schließlich verstümmelnde Operationen mit Verlust der befallenen Organe nötig machen. Jeder Behandlung hat die sorgfältige Differentialdiagnose vorherzugehen, ob die relativ harmlose auf die unteren Abschnitte lokalisierte Gonorrhoe besteht, oder aber ob die aszendierende Form mit Erkrankung des Uterus, der Tuben und des Beckenbauchfells vorliegt. Es ist dies um so wichtiger, als die Behandlung ohne Beachtung dieses Unterschiedes leicht aus der lokalisierten Gonorrhoe eine generelle, aszendierende machen kann, dadurch daß man gonorrhoisches Virus mit infizierenden Kokken verschleppt. In solchen Fällen ist es viel besser, von jeder irgendwie aktiven, eingreifenden Therapie Abstand zu nehmen und die von der Natur selbst getroffenen Abwehrmaßregeln nicht zu stören. Insbesondere muß hier vor allem von intrauterinen Maßnahmen, wie diktieren, kurettieren, injizieren und irrigieren grundsätzlich Abstand genommen werden, ja selbst Scheidenspülungen schon sind mit Vorsicht zu gebrauchen, da solche unter hohem Druck mit Spritze oder großer Fallhöhe bei Verwendung von Irrigatoren Sekrete aus der Scheide in den Uterus hinaufspritzen können.

Es hat also der Behandlung, wie stets so auch hier, eine sorgfältig individualisierende Diagnose vorherzugehen, die sich besonders darauf erstreckt, welche Teile der Genitalien befallen und demgemäß in Behandlung zu nehmen sind. Nirgends straft sich blinder Schematismus mehr wie hier.

Zur richtigen Beurteilung der therapeutischen Vorschriften muß man sich vergegenwärtigen, daß wir bis jetzt noch kein Mittel haben, das die einmal in die Zellen und in die Gewebe eingedrungenen Gonokokken abzutöten vermag. In jenem Stadium der Infektion allerdings, in dem die Gonokokken zwar aufgenommen, aber noch nicht eingedrungen sind, das also als Inkubationsstadium bezeichnet werden kann, vermögen wir dem Ausbruch der Erkrankung durch Abtöten der Kokken innerhalb ihres Aufenthaltsortes zuvorzukommen. Wenn dies auch nur eine beschränkte Anwendung finden kann, da eben die Betreffenden in diesem Stadium noch keine Ahnung von der ihnen bevorstehenden Erkrankung haben, so dürfen wir doch diese bedeutsame Errungenschaft nicht verkennen. Es bedarf hier nur des Hinweises auf den enormen Gewinn, den die Geburtshilfe aus der CREDESchen Prophylaxe der Ophthalmoblennorrhoea neonatorum gezogen hat. Ist doch durch dieses einfache Verfahren der Einträufelung eines Tropfens einer 1-2-proz. Argentum nitricum-Lösung oder besser noch einer 1-proz. Lösung von Argentum aceticum das nahezu vollständige Verschwinden dieser den Augen so verderblichen Infektion aus den Gebäranstalten zu danken.

Für die Erwachsenen hätte diese Prophylaxe wohl nur beim männlichen Geschlecht eine Bedeutung, wenn nach unreinem Geschlechtsverkehr jedesmal sofort ein solches Medikament in die Harnröhre eingeträufelt würde. Bei der Vielgestaltigkeit des weiblichen Geschlechtsapparates, wo die Infektion sowohl in die Harnröhre wie auch in unzugängliche Schlupfwinkel der Vulva und in die Tiefe der Genitalien übermittelt werden kann, verbietet sich eine derartige Koupierung der Erkrankung nach geschehener Infektion von selbst,

Bei der Besprechung der Therapie der einzelnen Erkrankungsformen der weiblichen Gonorrhoe beginnen wir mit der Vulvovaginitis der Kinder. Die erste Aufgabe der Therapie ist hier, die beißenden und ätzenden Sekrete, die in reichlicher Menge von den befallenen Schleimhautpartiell abgesondert werden, fortzuschaffen und besonders auch ihre Weiterverschleppung auf andere, gefährdete Schleimhäute, namentlich diejenigen der Augen, zu verhüten. Die Kinder werden in der ersten Zeit der Erkrankung am besten dauernd im Bett gehalten, täglich gebadet und örtlich behandelt. Die Bettwäsche ist häufig zu erneuern und jedesmal durch Kochen zu reinigen. Einmal täglich muß das Kind ärztlich behandelt werden, dadurch daß man die Genitalien freilegt und mit den hier so geschätzten Silbersalzlösungen berieselt und bepinselt. Als solche empfehlen sich: Argentum nitricum 1-2:1000, Protargol 3:100, Argentamin 3:1000, Ichthargan 1:1000.

Scheidenspülungen sind bei kleinen Kindern nicht ohne weiteres empfehlenswert, jedenfalls so lange nicht, als nicht festgestellt ist, daß aus der Scheide gonorrhoisches Sekret sich ergießt. In diesem Fall wird man mit NELATON-Kathetern unter nicht zu hohem Druck Scheidenspülungen mit obigen Mitteln für angezeigt erachten. Sind durch die Sekrete die äußeren Genitalien und etwa auch die angrenzenden Partien der Oberschenkel entzündet und erodiert, dann mache man hier nach der Bepinselung mit der Argentum nitricum-Lösung Salbenverbände oder Salbenumschläge. Diese Behandlung muß fortgesetzt werden, bis auch die letzten Spuren der gonorrhoischen Sekretion erloschen sind; man bedenke dabei, daß es sich um ein zwar sehr hartnäckiges und langwieriges, aber doch meistens vollkommen heilbares, lokales Leiden handelt, da in diesem Alter die Neigung zu Aszendenz in die oberen Abschnitte eine sehr geringe ist und die rasche Regenerationsfähigkeit der Zellen die restitutio ad integrum fördert.

Ganz anders liegen die Verhältnisse nun bei der Behandlung der weiblichen Gonorhoe Erwachsener. Die Therapie der Urethritis gonorrhoica folgt im allgemeinen den Grundsätzen der Behandlung des männlichen Trippers. Das akute Stadium wird man allerdings nur sehr vorsichtig in Angriff nehmen, da die Kürze und Weite der weiblichen Harnröhre um so leichter Gelegenheit bietet, Gonokokken in die Harnblase zu verschleppen, wodurch aus der relativ günstigen Lokalisation in der Urethra die viel gefährlichere in der Blase werden kann und der Prozeß von da aus sogar bis zu den Nieren aszendieren kann. An Stelle der in dieser Hinsicht zu fürchtenden Irrigationen der Harnröhre ist deshalb die Ausnützung der natürlichen Reinigung der Harnröhre durch die Miktion zu empfehlen, dadurch, daß man reichliches Trinken, insbesondere von milden Mineralwässern, Fachinger, Wildunger Helenenquelle, Vichy etc. oder Abkochungen von Tee, Species diureticae, verordnet, eventuell auch Arzneimittel wie Copaivabalsam, Urotropin, Gonosan etc. verabreicht, die einen günstigen Einfluß auf die subjektiven und objektiven Krankheitserscheinungen haben.

Erst in den späteren Stadien der chronischen Urethritis gonorrhoica ist Lokalbehandlung indiziert, nachdem durch die Endoskopie etwaige Folgeerscheinungen, wie Erosionen oder Infiltrationen, festgestellt und der direkten Behandlung zugänglich gemacht worden sind. Erosionen werden dann mit dem gespitzten Lapis infernalis oder Galvanokauter direkt behandelt,

Die Vulvitis und Vaginitis gonorrhoica der Erwachsenen sind einer Lokalbehandlung leicht zugänglich, da wir hier die erkrankten Teile sehen, mit Hilfe von Spekulis freilegen und direkt mit den betreffenden Mitteln in Berührung bringen können. Nur in den frischen Stadien, in denen die Schmerzhaftigkeit durch die Entzündung eine sehr hochgradige sein kann, verbietet sich die lokale Behandlung und man beschränke sich hier auf Bettruhe, fleißiges Baden und Umschläge mit essigsaurer Tonerde oder ähnlichen kühlenden und desinfizierenden Mitteln. Im chronischen Stadium sind auch hier die befallenen Schleimhäute mit den Silbersalzen oder auch Lösungen von Zincum sulfuricum 1,5-proz. oder 1-proz. Chlorzinklösung zu behandeln. Für die Scheide empfiehlt sich 2-4 proz. Argentum nitricum-Lösung, die natürlich nur vom Arzt selbst gebraucht werden darf, und zwar so, daß man ein mittelweites Röhrenspekulum in die Scheide einführt, in dieses etwa einen Eßlöffel der Lösung eingießt und dann die Scheidenschleimhaut durch langsames Vor- und Zurückziehen des Spekulums in allen ihren Teilen in der Lösung badet, Man wiederhole dies alle 2-3 Tage und verwende in der Zwischenzeit mit Hilfe der Vaginalstäbchen oder Vaginalkugeln desinfizierende Substanzen, wie etwa Jodoform, Thiopinol u. a,

Bei Erkrankungen der Vulva achte man auf die Prädilektionsstellen, die in den Krypten und Drüsenausführungsgängen neben der Harnröhre zu suchen sind, und besonders auch auf die Bartholinischen Drüsen, in deren Ausführungsgänge die Gonokokken eindringen können, um dann, vielleicht auch unter Mithilfe von Staphylokokken, Retentionscysten oder sogar Abscesse in den Drüsen entstehen zu lassen.

Diese werden dann hühnereigroße, außerordentlich schmerzhafte Tumoren, deren Heilung am besten dadurch herbeigeführt wird, daß man nach Spaltung der Kapsel den ganzen Absceß und die Drüse exstirpiert,

Bei der Behandlung der Cervixgonorrhoe hat man vor allem die Vorsicht einzuhalten, daß man nicht durch Ueberschreiten des innern Muttermundes zu einer Aszendenz des gonorrhoischen Prozesses Gelegenheit gibt. Man beschränke sich auch hier im akuten Stadium auf vorsichtige Ausspülungen der Scheide zur Fortschaffung des infizierenden Sekretes und verzichte so lange auf eine Lokalbehandlung der Cervixschleimhaut, als durch die reichliche Gonokokkenproduktion die Verschleppungsgefahr eine hohe ist. In den späteren Stadien kommt die Lokalbehandlung der Cervixschleimhaut in Betracht, indem man mit Hilfe von Watteträgern nach Playfair oder Menge die Cervixschleimhaut mit desinfizierenden oder adstringierenden Medikamenten benetzt.

Als solche empfehlen sich: 5-proz. Argentum nitricum, 10-proz. Chlorzink, 20-30-proz. Formalin, Jodtinktur, 50-proz. alkoholische Karbolsäure, 20-proz. Protargol.

In ähnlicher Weise kann man auch die Corpusgonorrhoe in Behandlung nehmen; doch ist hier fast noch mehr als bei der Cervixgonorrhoe vor dem aktiven Verfahren bei frischer Erkrankung wegen der Aszendenzgefahr zu warnen. Ich schätze diese um so höher ein, als ich nachgewiesen habe, daß auch mit aller Vorsicht ausgeführte intrauterine Einspritzungen und Ausspülungen mit Hilfe von Spritzen oder Irrigatoren die hohe Gefahr in sich schließen, daß die verwendeten Lösungen durch die Tuben in die Bauchhöhle fließen können, womit nicht nur die Gefahr der Verschleppung der Gonokokken verbunden ist, sondern weiterhin die Möglichkeit besteht, daß die an dieser Stelle sehr intensiv wirkenden und zur alsbaldigen Resorption gelangende Gifte heftige, ja sogar rasch tödlich endende Entzündungen auslösen können.

Ist die Gonorrhoe nun endlich über den Uterus hinaus in die obersten Genitalpartien gelangt, dann ist meines Erachtens keine Therapie mehr imstande, den Prozeß zur Heilung zu bringen. Ob etwa die Natur selbst die Erkrankung noch heilen kann, erscheint mir fraglich. Die Behandlung wird sich im akuten Stadium darauf beschränken, durch Bettruhe, Eisblase, Darreichung von Opiaten und Morphium einerseits die Schmerzen zu lindein, andererseits dem Fortschreiten und besonders Einbruch von infizierenden Sekreten in die Bauchhöhle Einhalt zu tun. Jedwede aktive Therapie ist streng kontraindiziert. Heilt der Prozeß ohne Verwachsungen und Veränderungen der Tuben aus, dann ist eine weitere Behandlung ohnedem überflüssig. Sind aber solche eingetreten, dann wird es keiner nicht operativen Therapie gelingen, diese bleibenden Veränderungen zu beseitigen und sie kann sich nur darauf beschränken, das subjektive Befinden zu bessern. Dazu sind empfehlenswert der Gebrauch von warmen Sitzbädern, Priessnitz-Umschlägen um den ganzen Leib und späterhin auch die vielleicht zu sehr beliebten Kuren in Moor-, Stahl-und Soolebadeorten. Man sei indessen mit der Verordnung und zu rigorosen Durchführung solcher Badekuren so lange sehr vorsichtig, als nicht die Entzündungserscheinungen vollständig zurückgegangen sind, da sie leicht dadurch aufs neue angefacht werden können. Besonders zu warnen ist vor einer auch noch so vorsichtig versuchten Anwendung von Massagekuren, die zu leicht zum Sprengen von Verwachsungen und damit zur Weiterverbreitung noch etwa virulenten Eiters auf das Peritoneum führen können.

Sind zu beiden Seiten des Uterus faustgroße Pyosalpinxsäcke entstanden, die mit ihrer Nachbarschaft, besonders den Darmschlingen ausgebreitet verwachsen sind und durch sich selbst wie durch diese Folgezustände zu dauernden und sonst nicht zu beseitigenden Beschwerden Anlaß geben, dann bleibt schließlich nichts anderes übrig, als auf operativem Wege diese Verwachsungen zu lösen und die erkrankten Organe zu entfernen. Da es sich hier um verstümmelnde Eingriffe handelt, wird man mit ihrer Indikationsstellung sehr zurückhaltend sein. Aber es besteht andererseits kein Zweifel, daß dies in letzter Linie die einzige Möglichkeit darstellt, der Frau ihre verlorene Gesundheit wiederzugeben.



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Achtung!
Dieses Buch ist ein altes Fachbuch, der Inhalt entspricht nicht dem aktuellen Stand der Medizin. Angegebene Therapien entsprechen höchstens dem Stand der Medizin zum angegebenen Druckdatum. Dasselbe gilt für eine ggf. angegebene Rezeptur für ein Medikament. Diese entsprechen nicht dem heutigen Stand der Medizin und sind unter Umständen sogar körperlich schädigend. Die Zubereitung von Rezepturen und die Anwendung derselben gehört in die Hände erfahrener Ärzte und Apotheker.
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25. 4. 2000
Alljährlicher Afrika-Malariatag, von der WHO ins Leben gerufen worden, um auf die hohe Malaria-Sterblichkeit hinzuweisen. Weltweit sterben jedes Jahr eine Million Menschen, davon 80% afrikanische Kinder an dieser Infektionskrankheit.

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