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Lehrbuch der Gynäkologie

Otto Küstner, 4.Auflage 1910

 

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IV. ABSCHNITT.
Die Krankheiten der Tuben, Ovarien und benachbarten Gewebsabschnitte.

Kapitel XV.
Die Krankheiten der Tuben. Bildungsanomalien, Entzündungen.
Von Albert Döderlein.

Seite: 6/6Zurück (Prognose)[ I.Bildunganomalien | II.Entzündungen | Anatomie | Klinik | Prognose | Therapie ]


Therapie


Die Behandlung der Tubenentzündungen hat je nach dem Stadium, in welchem sich die Erkrankung zur Zeit der Intervention befindet, ganz verschiedenen Normen zu folgen.

Die akuten Entzündungserscheinungen erfordern absolute Bett- und Genitalruhe, strengstes Coitusverbot. Seitdem wir wissen, daß auch ausgebreitete gonorrhoische Peritonitis mit ihren zuerst sehr alarmierenden Symptomen rasch und günstig verläuft, wird man die akuten Entzündungen der Eileiter auch bei stürmischen Entzündungserscheinungen rein konservativ behandeln. Lokalbehandlung ist um der jeder Manipulation an den Genitalien anhaftenden Gefahr willen nicht tunlich, zumal eine direkte Beeinflussung der Tube selbst nicht möglich wird.

Ist die Erkrankung in das chronische Stadium getreten, dann hat die für die chronische Entzündung der Genitalien, besonders des Uterus gültige Therapie ihre Berechtigung: warme Sitzbäder (27-28oC), heiße Scheidenduschen (50° C), PRIESSNITZUmschläge über den Leib, besonders nachts, Tamponadebehandlung der Scheide mit Glyzerin, Ichthyol, Belastungstherapie, ein mit Schrot gefülltes Kondom in die Scheide mit gleichzeitiger Beckenhochlagerung. Schon aus dem Grunde der Trennung der Ehegatten ist eine mehrwöchentliche Badekur, Moorstahlbad wie Franzensbad, Bad Elster, Aibling mit vorsichtigen Abführkuren, welche eine Ableitung nach dem Darm bezwecken, empfehlenswert. Die Belebung des Stoffwechsels, Hebung des Ernährungszustandes, Regelung des Stuhles, Genitalruhe, und so vieles andere, lassen auch diejenigen, welche skeptisch genug sind, nicht an eine spezitische Wirkung der "Damenbäder" zu glauben, bei allen chronischen Entzündungszuständen eine jährliche Wiederholung der Badekur, solange Beschwerden be
stehen, ratsam und hilfreich erscheinen.

Die größte Vorsicht ist in allen Fällen von Salpingitis mit der Massage nach THURE-BRANDT und den anderen gewaltsamen Maßnahmen, wie Trennung von Adhäsionen nach SCHULTZE, geboten. Es darf nicht in Abrede gestellt werden, daß unter Umständen mit diesen Verfahren sehr gute Erfolge erzielt werden können. Die Gefahr, daß bei noch vorhandener Infektiosität des Sekretes Verschlimmerungen des Leidens angefacht werden können, muß eben durch langsames, schrittweises Vorgehen, möglichste Berücksichtigung und rechtzeitige

Erkennung der in den Tubensäcken gelegenen Kontraindikationen bekämpft werden. Sehr wichtig ist, sich bei all diesen Eingriffen vom Schmerzgefühl der Kranken leiten zu lassen, das ein gewissenhafter Wächter wird, wenn die Schmerzensäußerungen im richtigen Einklang zu der Schmerzempfindung stehen. Schließlich bleibt als ultima ratio die operative Behandlung, Entfernung der erkrankten Teile. Wann im einzelnen Falle an die Operation gegangen werden soll, dafür lassen sich ebensowenig Regeln aufstellen wie dafür, welcher der vielfachen Eingriffe gerechtfertigt ist. Mit Recht wird gegenwärtig gegen die Operationslust bei Adnexerkrankungen Front gemacht und einer konservativen, symptomatischen Therapie gehuldigt. Aehnlich wie bei den Myomen des Uterus, muß man sich bei Stellung der Indikation zur Operation vor Augen halten, daß die Krankheit an sich, wenigstens in den meisten Fällen, nicht lebensgefährlich ist, wohl aber die Operation. Ist aber das Leben der Kranken durch die immerwährenden Schmerzen, Eiterung, Störung der Darm- und Blasenfunktion, anhaltenden Blutungen ein Siechtum, dann wird die Berechtigung auch verstümmelnder Operationen eine unzweifelhafte werden, um so mehr als nach Entfernung der schwer veränderten Genitalien die Frau geradezu zu neuem Leben erwacht; freilich erkauft sie diese Wiedergeburt mit dem Verlust ihrer Genitalien, der Zeugungsfähigkeit und Libido. Gesellen sich dazu noch die oft sehr qualvollen Ausfallserscheinungen infolge vollkommener Kastration, dann hört der Operateur nur kurze Zeit von einer Befriedigung über den Erfolg der Operation. Die Schmerzenszeit entschwindet dem Gedächtnis, die leere Gegenwart drängt sich mehr und mehr auf. und Arzt und Kranke bedauern den Eingriff. Es ist deshalb Pflicht der Operateure, solche Kranke vor der Operation genau über alle ihre Folgen aufzuklären, um sich spätere Vorwürfe zu ersparen; natürlich ist es aber auch unsere Pflicht, die Operation so zu gestalten, daß, wenn möglich, die Funktion der Genitalien erhalten wird, oder wenigstens Reste der den Gesamtorganismus so sehr beeinflussenden Keimdrüse verbleiben.

Die gonorrhoische Pyosalpinx gibt uns allerdings für diese unsere Bestrebungen nach konservativer Operation die schwierigsten Aufgaben; unschwer kann man hierbei in den anderen Fehler verfallen, nicht alles Krankhafte zu entfernen, und der Eingriff ist ein vergeblicher gewesen; kurze Zeit später laboriert die Kranke an ihren alten Beschwerden. Die letzteren Erfahrungen konnten in so großer Zahl gemacht werden, daß an Stelle der erhaltenden Methoden immer radikalere Verfahren traten, und man zurzeit die radikale Entfernung der gonorrhoisch erkrankten Genitalien, Uterus, Tuben und Ovarien, letztere vielleicht bis auf einen kleinen Rest, den man zur Verhütung der Ausfallserscheinungen beläßt, als erforderlich zur definitiven Heilung ansieht. So viel steht wohl fest, daß die einfache Eröffnung der Eitertuben, sei es durch die Scheide, sei es durch die Bauchdecken hindurch, nicht zur Ausheilung des Prozesses genügt und die Inzision oder Punktion der Pyosalpinx nur als Notoperation, nicht aber als solche der Wahl angesehen werden muß. Ob die Tuben mit oder ohne Uterus, durch Kolpotomie oder Laparotomie entfernt werden sollen, muß in jedem Falle je nach Lage entschieden werden. Bei jungen Frauen, bei welchen der Fortfall des gesamten Genitale durch die "vaginale Radikaloperation" besonders bedauert werden muß, habe ich wiederholt an Stelle dieser vermittelst Bauchschnittes die kranken Tuben entfernt, in den Fundus uteri ein für 2 Finger durchgängiges Loch geschnitten, das die Corpushöhle eröffnete, und in dieses dann das zurückgebliebene Ovarium festgenäht, in der Absicht, dadurch die Uterusfunktion, vielleicht sogar Fertilität zu erhalten. Die Kranken sind geheilt, von einer späteren Gravidität habe ich aber in keinem Falle gehört.

Gleiche Zwecke verfolgt die von MARTIN und SKUTSCH empfohlene Salpingostomie bei Hydrosalpinx, welche Eröffnung der geschlossenen Tube und künstliche Bildung eines Ostium zum Ziele hat. Selbstverständlich hat diese Operation zur Voraussetzung, daß der perisalpingitische Prozeß zum Ablauf gekommen ist und die Tube selbst, außer dem Verschluß des Ostium abdominale mit der konsekutiven Hydrosalpinx, keine Veränderungen aufweist. Bei eiterigem Inhalt der Sactosalpinx kann eine Salpingostomie den Tod der Kranken durch folgende Peritonitis im Gefolge haben, wofür die Literatur Beispiele aufweist. Resultieren nach der Operation irgendwelche entzündlichen Prozesse, so ist durch diese die veranlassende Krankheit nicht nur nicht behoben, sondern eher verschlimmert, das künstliche Ostium wird obendrein bald wieder geschlossen sein. Also auch hier muß man eine sorgfältige Auswahl unter den Fällen treffen, und die Forderung von VEIT, daß man sich jedesmal vorher von der Potenz des Mannes durch den Nachweis lebender Spermatozoen im Sperma überzeugen soll, erscheint durchaus gerechtfertigt. Bei den von mir gemachten Salpingostomien, wobei ich manchmal das Ovarium direkt in die erweiterte Tube eingenäht habe, ähnlich wie ich dies oben vom Uterus geschildert, erlebte ich keinen Unglücksfall, hörte aber auch niemals von einer später erfolgten Gravidität.



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Dieses Buch ist ein altes Fachbuch, der Inhalt entspricht nicht dem aktuellen Stand der Medizin. Angegebene Therapien entsprechen höchstens dem Stand der Medizin zum angegebenen Druckdatum. Dasselbe gilt für eine ggf. angegebene Rezeptur für ein Medikament. Diese entsprechen nicht dem heutigen Stand der Medizin und sind unter Umständen sogar körperlich schädigend. Die Zubereitung von Rezepturen und die Anwendung derselben gehört in die Hände erfahrener Ärzte und Apotheker.
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Rückblick
24. 4. 1899
Der Deutsche Bundesrat beschließt, Frauen zu den Staatsprüfungen der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie zuzulassen. Das nötige Studium konnten sie jedoch erst vom Wintersemester 1908/09 an preußischen Universitäten ableisten, da sie erst zu diesem Zeitpunkt voll eingeschriebenes Mitglid werden konnten, so daß sie bis zu diesem Zeitpunkt im Ausland studieren mußten.

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