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Lehrbuch der Gynäkologie

Otto Küstner, 4.Auflage 1910

 

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III. ABSCHNITT.
Die Krankheiten des Uterus.

Kapitel X.
Inversio uteri.
Von Otto Küstner.

Seite: 5/5Zurück (Tumor)[ Puerpurale Inversion | Therapie | Operation | Tumor | Unfälle ]


Anhang.

Leitsätze für die Beurteilung der Lageveränderungen als Unfallsfolgen (in Gemäßheit der Deutschen Reichsgesetzgebung).


Von den Erkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane kommen im wesentlichen die Lageveränderungen als Unfallsfolgen in Betracht, und von diesen wieder nur einige.

"Das Gesetz gibt keine nähere Begriffsbestimmung des Wortes "Unfall". Die Merkmale für das Vorliegen eines solchen müssen daher der Absicht des Gesetzgebers und dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen werden.

Voraussetzung ist danach einmal, daß der Betroffene, sei es durch äußere Verletzung, sei es durch organische Erkrankung eine Schädigung seiner körperlichen ' oder geistigen Gesundheit, Körperverletzung oder Tod, erleidet, und sodann, daß diese Schädigung auf ein plötzliches, d.h. zeitlich bestimmbares, in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum eingeschlossenes Ereignis zurückzuführen ist, welches in seinen möglicherweise erst allmählich hervortretenden Folgen den Tod oder die Körperverletzung verursacht." (Handbuch der Unfallversicherung.)

Ergänzend dazu sagt KAUFMANN (Handbuch der Unfallverletzungen, Stuttgart, Enke):

"Auch die außergewöhnliche Anstrengung bei der Betriebsarbeit wird, sofern sie eine nachweisbare Körperschädigung nach sich zieht, als Unfallereignis aufgefaßt. Die Folgen der durch sie bedingten oder veranlaßten Körperschädigungen werden also entschädigt.

Außergewöhnliche Anstrengung liegt vor, wenn es sich handelt:
  1. Um schwere, jedoch geläufige Arbeit, die unter ausnahmsweise ungünstigen Umständen verrichtet werden muß;
  2. um für den Arbeiter ungewohnte Anstrengung
  3. um über den Rahmen der gewöhnlichen Betriebsarbeit hinausgehende Anstrengung (außergewöhnliche Anstrengung) in Hinsicht auf Alter und Körperstärke des Arbeiters.


Es sei nochmals betont, daß die Anteversionen und Anteflexionen, welche die ältere Gynäkologie noch als pathologische Lageveränderungen kennt, aus diesen ausscheiden. Keine normale und keine pathologische Kraft, kein Zufall und kein Unfall kann den Uterus über seine ohnehin höchstmögliche Anteversio-flexio hinaus antevertieren, anteflektieren.

Schwierigkeiten können diejenigen Fällen bieten, welche in das Kapitel der "pathologischen Anteflexion SCHULTZES" fallen. Hier liegen entweder entzündliche Prozesse chronischen Charakters in dem Bindegewebe der DOUGLASschen Falten vor (SCHULTZEsche pathologische Anteflexion), oder es handelt sich, dann meist bei virginalen Personen, um Affektionen, welche der Retroversion bezugsweise der Senkung nahestehen, bei denen aber die virginale normale Anteflexion des Uterus noch nicht aufgehoben ist.

Daß ein chronisch entzündlicher Prozeß in oder über den DOUGLASschen Falten nicht durch einen Stoß gegen den Leib, einen Fall, eine plötzliche Anstrengung der Bauchpresse erzeugt werden kann, ist ohne weiteres klar. Andererseits wird aber kaum bezweifelt werden können, daß die entsprechenden schmerzempfindlichen Partien durch einen Unfall empfindlicher werden können oder daß ihre Empfindlichkeit, wenn vorher geringfügig und unbedeutend, so daß die Trägerin sich in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt wußte, bis zur Beschränkung der Erwerbsfähigkeit gesteigert werden kann. Dieser Punkt muß bei der Beurteilung ins Auge gefaßt werden, er ist der maßgebende.

Die zweitgedachte Gruppe von Anteflexionen mit Empfindlichkeit der DOUGLASschen Gebilde, welche mechanisch als den Retroversionen gleichwertig aufzufassen sind, bei denen die DOUGLAS-Gebilde wegen Tiefstandes der Cervix gezerrt werden, müssen eine ähnliche Beurteilung erfahren, wie die Retroversionen.

Die mobile Retroversio-flexio kann Folge eines Unfalls sein, Sicher ist sie es sehr selten.

Nicht selten aber ist folgender Vorgang: Die Befestigungsorgane des Uterus funktionieren nicht mehr völlig normal. Dabei steht entweder der Uterus dauernd nicht mehr völlig korrekt, die untere Wand liegt nicht mehr der oberen Blasenwand auf, ist von ihr abgehoben, oder bei der Entleerung der gefüllten Blase folgt die untere Uteruswand nicht prompt, sondern langsam und träge der oberen Blasenwand. Oder die Portio steht dauernd etwas weiter vorn und etwas tiefer im Becken als normal.

Trifft einen derartig gelagerten Uterus ein Insult, so kann er zweifellos in Retroflexion umgekippt werden.

Nicht selten ist ferner folgendes klinische Bild: Eine Frau hat eine Retroversio-flexio. Sie hat aber keine Symptome, welche sie belästigen. Jetzt ereignet sich ein Unfall. Sofort lästige Empfindung im Becken, im Bücken, die Unmöglichkeit, die bis dahin verrichtete schwere körperliche Arbeit zu leisten. Hier ist durch den Unfall die Lageveränderung des Uterus verstärkt, gesteigert worden, und allein dadurch oder dadurch, daß das verlagerte sukkulente Organ einen Insult erfahren hat, macht die Retrofiexion, welche bis dahin symptomlos bestand, Erscheinungen.

In allen diesen Fällen besteht also eine ätiologische Beziehung irgendwelcher Art zwischen der Retroversio-flexio und dem Unfall. Rentenanspruch ist gerechtfertigt.

Ganz anders liegen die Verhältnisse, wenn bei einer Unfallsverletzten resp. Unfallsverdächtigen eine fixierte Retroversio-flexio angetroffen wird.

Feste und umfängliche Verwachsungen des retroflektierten Uterus sind stets die Folge mikrobiotischer Entzündungen, welche entweder der fehlerhaften Lage des Uterus voraufgingen, in manchen Fällen die fehlerhafte Lage erst zur Folge hatten, in anderen den bereits fehlerhaft liegenden Uterus trafen.

Finden wir daher bei einer Unfallsverdachtigen eine fixierte Retroversio-flexio, so können wir ohne weiteres sagen, die Lageveränderung des Uterus rührt nicht vom Unfall her.

Dennoch tritt gelegentlich die Frage an uns heran. Da es sich bei allen fixierten Retroversionen-flexionen um Entzündungen chronischen Charakters irgendwelcher Ausdehnung und Organbeteiligung handelt, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß diese durch einen Unfall eine Rekrudeszenz erfahren, jedenfalls die beteiligten Organe wieder empfindlich werden können; dann hat also der Unfall ein krankes Organ kränker oder wieder kränker gemacht; daß auf diese Weise die Erwerbsfähigkeit herabgemindert wird, ist zweifellos.

Die überwiegend größte Anzahl der Prolapse entsteht aus der Retroversio-flexio, d.h. die Retroversio-flexio ist das Vorstadium der meisten Vorfälle.

Das Tiefertreten, der Uebergang der Erschlaffungs-Retroversio-flexio in bedeutenderen Tiefstand, der Uebergang des Tiefstandes in Prolaps entweder zunächst der vorderen Scheidenwand, oder der vorderen und hinteren Scheidenwand, oder des Uterus und der Uebergang dieser partiellen Prolapsformen in den totalen Prolaps vollziehen sich allmählich.

Dennoch drängt auch beim Prolaps und seiner Unfalls-Begutachtung sich die Frage auf, ob aus heiterem Himmel ein Unfall einen Prolaps erzeugen kann, ob vorher völlig korrekt liegende Genitalien durch einen Unfall zum Vorfall gebracht werden können.

Es kann keinen Augenblick geleugnet werden, daß tatsächlich Akte besonders erheblicher Anstrengung der Bauchpresse das erste Hervortreten irgendeines Abschnittes der inneren Generationsorgane bedingen können. Wenn aber ein Prolaps als solcher Unfallfolge sein kann, so muß doch der Fachmann wissen, daß in den überwiegend meisten Fällen dem Prolaps bereits eine schwer fehlerhafte Lage der inneren Generationsorgane vorausging, und daß ohne diese mit großer Wahrscheinlichkeit der Prolaps nicht entstanden wäre.

Das gilt für den völlig frei beweglichen Uterus.

Für den fixierten Uterus liegen beim Prolaps die Verhältnisse anders als bei der fixierten Retroversio-flexio.

Wenn wir bei der Retroversio-flexio fixa ohne weiteres in Abrede stellen konnten, daß sie die Folge eines kurz vorausgegangenen Unfalles sei, so kann es doch der Prolaps etwelcher Genitalabschnitte trotz bestehender Fixation des Uterus im Becken sein. Und da der Prolaps alsdann verglichen mit dem vorher bestehenden Zustande Erwerbsbeschränkung involvieren kann, so ist ein Rentenanspruch oder eine Rentenerhöhung gerechtfertigt.

Die isolierten Vorfälle der hinteren Scheidenwand sind entweder die Folge von im Douglas belegenen Tumoren oder sie sind Prozidenzen des untersten Teiles der hinteren Scheidenwand, des untersten Zipfels der Columna rugarum posterior infolge von Dammspalten, welche bei einer Geburt akquiriert waren.

Bei den erstgedachten Formen von Vorfällen, seltenen Ereignissen, kann sehr wohl ein Unfall die vermittelnde Kraft darstellen.

Die Vorfälle des untersten Teiles der hinteren Scheidenwand infolge von Dammspalt sind oft mit Rectocele gepaart. Auch hier kann eine plötzliche Verstärkung der Bauchpresse und konsekutiverweise des intraintestinalen Druckes ein Prolabieren erzeugen, oder einen unbedeutenden, bis dahin nicht beachteten Prolaps vergrößern. Gewährung oder Erhöhung eines Rentenanspruches ist gerechtfertigt.

Nach dem Gesagten ist die Beurteilung von Zuständen, welche wir zweckmäßig Pseudoprolapse nennen, in ihrer Beziehung zu eventuellen Unfällen nicht schwer. Es handelt sich um Tumoren des Uterus und um Tumoren und Cysten der Scheide.

Liegen solche Tumoren tief in der Vagina, so können sie, wenn die Mobilität des Uterus bedeutend genug ist, durch diesen bei einer akuten Verstärkung der Bauchpresse aus der Vulva herausgeschoben werden.

Derselben Dislokation können größere Cysten der Vagina unter Mithilfe des akut verstärkten Bauchpressendruckes entfallen.

Abgesehen von den durch eine rationelle operative Therapie in Aussicht zu stellenden Heilungsmöglichkeiten ist die durch Unfall veranlaßte Dislokation in Anbetracht dadurch gesteigerter Erwerbsunfähigkeit mit einer Rente oder einem Rentenzuwachs zu bewerten.

Vielleicht weniger beim Prolaps, in höherem Maße bei der Retroflexion und ganz besonders bei den mit entzündlichen Prozessen in der Nachbarschaft des Uterus einhergehenden Deviationen, als auch bei der einen Gruppe der sogenannten patho­logischen Anteflexionen ist es bei der Begutachtung des Falles von höchster Bedeutung, die begleitenden nervösen Symptome korrekt zu bewerten. Für die Beurteilung dieser Zustände ist eine exakte, sichere gynäkologische Schulung unerläßlich, sonst entfallen solche Kranke leicht dem verwaschenen Begriff der Hysterie; das Urteil fällt falsch und schief aus, Kranke, welche ein gutes Recht darauf haben, als Unfallsgeschädigte zu gelten und Rentenansprüche erheben zu dürfen, gehen dieser verlustig und erleiden zu dem Unglück, daß ihr Leiden nicht erkannt und deshalb nicht oder inkorrekt behandelt wird, obendrein noch materielle Einbuße.

Noch ein Punkt muß betont werden.

Es war oben auseinandergesetzt worden, daß den beweglichen Retroflexionen und gewissen mobilen Prolapsen gegenüber die Pessartherapie nicht nur die einfachste, sondern auch die beste ist.

Dennoch braucht eine Frau mit Pessar nicht imstande zu sein, jedwede schwere Arbeit zu leisten und kann deshalb je nach der Art der ihr zu ihrem Broterwerb dienenden Beschäftigung gelegentlich als nicht voll erwerbsfähig erachtet werden müssen. Der prozentuarische Grad der Invalidität ist unter Berücksichtigung der von der Kranken betriebenen beruflichen Beschäftigung zu berechnen.

Einer besonderen Beachtung bedarf es noch, daß, wenn die Lageveränderungen mittels Ventrifixur oder ALEXANDER-ADAMSscher Operation korrigiert sind, die Bauchnarbe ebenso wie die Narben in den Leistengegenden zunächst loca minoris resistentiae darstellen. Bauchpressenverstärkungen, wie sie die Folge und Begleiterscheinungen von Unfällen sind oder sein können, können leichter Hernienbildung zur Folge haben als ohnedies. Auch das muß berücksichtigt werden.




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Achtung!
Dieses Buch ist ein altes Fachbuch, der Inhalt entspricht nicht dem aktuellen Stand der Medizin. Angegebene Therapien entsprechen höchstens dem Stand der Medizin zum angegebenen Druckdatum. Dasselbe gilt für eine ggf. angegebene Rezeptur für ein Medikament. Diese entsprechen nicht dem heutigen Stand der Medizin und sind unter Umständen sogar körperlich schädigend. Die Zubereitung von Rezepturen und die Anwendung derselben gehört in die Hände erfahrener Ärzte und Apotheker.
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Rückblick
26. 4. 1829
Geburtsdatum des Chirurgen Christian A.T.B. Billroth, der sich mit den von ihm entwickelten Magenoperationen verewigte (Billroth-I- und -II-Operation). Außerdem entwickelte der operative Techniken zur Kehlkopfentfernung und transvaginalen Uterusentfernung (Hysterektomie).

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