Nachbehandlung
Die Nachbehandlung nach Operationen im Peritonealraume ist im allgemeinen recht einfach. Am Tage der Operation erhält die Operierte absolut kein Ingestum, keinen Champagner, keinen Wein, kein Wasser. Gegen den mitunter quälenden Durst wird zeitweise der Mund mit einem feuchten Tuche ausgewischt. Sobald die Narkosennausea überwunden ist, also etwa 12 Stunden nach der Operation erhält die Operierte etwas Tee oder Tee mit Milch oder Sauerbrunnen, etwa alle 2 Stunden 2 Eßlöffel; am 3. und 4. Tage dasselbe oder Eierbier oder gelegentlich Bouillon mit Ei, halbtassenkopfweise. Vom 4. Tage an wird die Nahrung etwas reichlicher, bleibt aber knapp bis zum 8. Dann werden leicht verdauliche, nicht blähende Speisen gereicht bis zum Verlassen des Bettes.
Zur Beförderung des Stuhlganges geschah früher nichts. Mancherseits werden sogar heute noch Opiate verabreicht, um den Darm möglichst lange ruhigzustellen. Diese Vorschrift erwuchs aus der Furcht vor eventuell eintretender Peritonitis. Bei dem keimarmen Operieren, welches heutzutage bewerkstelligt werden kann, ist ein Stillstellen des Darmes durch Opiate fehlerhaft. Müssen wir doch bedenken, daß Verwachsungen der Intestina untereinander und dieser mit Bauchdecken und Operationswunden nur bei völliger Ruhestellung des Darmes zustande kommen, anderenfalls unterbleiben können. Deshalb lasse ich, wie viele Operateure, schon vom 4. Tage nach der Laparotomie an gelinde Abführmittel in Gestalt von St. Germaintee, Faulbaumrindentee, Brustpulver, Zitronenlimonade, Feigensyrup, Champagner etc. geben. Nur wenn der Darm penetrierend verletzt und genäht war, sind Opiate indiziert, bis man die feste Verheilung der Dannwunde annehmen kann.
Das Bett verlassen die Kranken, tadellosen Verlauf vorausgesetzt, zwischen dem 8. und 14. Tage. Doch kann man, auch nur unter der Voraussetzung einwandfreier Aseptik, die Genesenen auch früher aufstehen lassen. Das ist gelegentlich bei alten, marastischen Individuen, bei welchen man Lungenhypostasen zu fürchten Ursache hat, notwendig, ist vorteilhaft bei Kranken, bei welchen die Neigung zu Thrombenbildung besteht, bei ausgebluteten Myomkranken. Prinzipiell die Laparotomierten schon vom 3. Tage an aufstehen zu lassen, wie Kroenig vorschlug, halte ich nicht für zweckmäßig, weil ich glaube, daß die Erstarkung der Bauchnarbe, besonders der Fasciennarbe, bei ruhiger Rückenlage sicherer erfolgt, als wenn durch frühes Aufstehen die Bauchwände frühzeitig mit dem Eingeweidedruck belastet werden. Zudem ist den meisten Kranken eine etwas längere Bettruhe nach der Operation nur angenehm.
Nicht ohne Bedeutung ist die richtige Wahl der Zeit für die Operation. Früher galt es als selbstverständlich, daß nicht während der Menstruation operiert wurde. In neuerer Zeit hat man sich wohl vielfach von dieser Regel emanzipiert; auch ich habe das oft getan, um den Kranken kostbare Zeit zu sparen. Im allgemeinen möchte ich empfehlen, an der alten Regel festzuhalten. Das Operationsterrain ist während der Periode weniger leicht aseptisch zu machen. Auch die Zeit kurz vor der Menstruation ist besonders für Laparotomien nicht zu empfehlen; die Organe bluten unter dem Einflüsse der prämenstruellen Kongestion stärker.
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