Carcinom in der Schwangerschaft
Das ohnehin so schwere Leiden wird durch das Zusammentreffen mit Schwangerschaft in funester Weise kompliziert. Es ist relativ selten, da das Carcinom am häufigsten sich bei Klimakterischen entwickelt, bei Zeugungsfähigen ein zum mindesten relatives Konzeptionshindernis darstellt, v. WINCKEL, beobachtete unter 20000 Geburten lOmal diese Komplikation; ich begegnete ihr unter nicht so vielen Graviden häufiger. Fast ausnahmslos handelt es sich um Frauen, welche geboren haben; ausnahmslos liegt Halskanal- oder Portiocarcinom, nie, aus naheliegenden Gründen, Corpuscarcinom vor. Fast stets ging wohl der Anfang der Carcinomentwickelung dem Eintritt der Gravidität voraus.
Unter dem Einfluß der Gravidität und der konsekutiven Verbreiterung der Saftbahnen erfährt das Wachstum der Neubildung eine bedeutende Steigerung. Die Schwangerschaft braucht eine Störung nicht zu erfahren, doch ist vorzeitige Unterbrechung nicht selten, meist wohl bedingt durch die konsekutive Endometritis. Nicht selten ist Placenta praevia, gelegentlich spontane Uterusruptur, selten wegen Rigidität der Neubildung und unvorteilhafter Beeinflussung der Leistung der Uterusmuskulatur Gebärunmöglichkeit, häufiger umfängliche Quetschung und Laceration der carcinomatösen Cervix beobachtet worden.
Die Symptome, soweit sie in Blutung und Jauchung bestehen, erfahren durch die Schwangerschaft eine erhebliche Steigerung.
Die Diagnose des Carcinoms ist, da es sich um die Halspartien des Uterus handelt, nicht schwer, nicht schwer die der Schwangerschaft in vorgerückter Zeit, auch die der Schwangerschaft in den ersten Monaten bei genügender Aufmerksamkeit und Würdigung aller in Betracht kommenden Momente meist möglich.
Die Therapie des noch operabelen Carcinoms besteht in unverzüglicher Exstirpation des Uterus. Die Lebensfähigkeit der Frucht ist nicht abzuwarten. Die vaginale Exstirpation ist bis zum 5. Monate ohne Entleerung, im 6. und 7. unter gleichzeitig erfolgender Entleerung des Uterus technisch möglich. Vom 8. Monate an ist bei lebender Frucht aus Rücksicht für diese die Sectio caesarea vom Abdomen aus voranzuschicken, dann die abdominale Exstirpation des Uterus vorzunehmen. Uebrigens ist es in geeigneten Fällen ausführbar, nach tiefen Inzisionen das Kind per vias naturales zu extrahieren und die vaginale Exstirpation anzuschließen (DÜHRSSENscher vaginaler Kaiserschnitt).
Wird die Komplikation an einer Kreißenden entdeckt, so könnte, wenn genügende Dehnungsfähigkeit der Cervix vorliegt, und das kann der Fall sein, wenn das Carcinom nicht die ganze Zirkumferenz der Cervix ergriffen hat, die Geburt abgewartet oder durch die adäquate Extraktionsmethode beendet, dann die vaginale Exstirpation des Uterus vorgenommen werden.
Doch indiziert gerade die Komplikation mit Schwangerschaft die abdominale Operation prinzipiell und kontraindiziert die vaginale, weil kein Zustand den Fortschritt und das Wachstum des Carcinoms in so bedenklicher Weise begünstigt wie die Schwangerschaft. Wenn irgendwelche Carcinome möglichst radikal operiert werden müssen, so sind es die mit, Schwangerschaft komplizierten. Anderenfalls rezidivieren sie in kürzester Purist.
Handelt es sich um ein bereits unexstirpierbares Carcinom, so ist es in angegebener Weise palliativ zu behandeln und vorwiegend das kindliche Leben ins Auge zu fassen. Ist die Möglichkeit der Geburt per vias naturales wegen der Rigidität des Carcinoms ausgeschlossen, so ist der PORROsche Kaiserschnitt mit extraperitonealer Stumpfbehandlung das korrekte und beste Verfahren.
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